Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp, Version 2003, und haben die Spediteur-Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 29 ADSp gezeichnet. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,- Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -Ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Abweichend zu den ADSp (Ziffer 2.3) haften wir im Rahmen der ADSp auch für Geschäfte, die ausschließlich Verpackungsarbeiten und die Vermittlung von Verpackungsarbeiten zum Gegenstand haben. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zugunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Die Wahl der Frachtführer obliegt uns. Bei Umzügen gelten als Haftungsgrundlage die Regelungen des HGB (§ 451). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, es gilt deutsches Recht.

Kranarbeiten und Schwertransporte werden auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB BSK Kran und Transport – aktuelle Fassung) ausgeführt.

Falls die ADSp nicht greifen, finden weiterhin die Regelungen des HGB und CMR Anwendung sowie für Transporte im Selbsteintritt die VBGL.

Mit dem 01.01.2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Kraft getreten. Wir erklären, dass wir uns an die gesetzlichen Vorschriften des MiLoG halten. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Partner und Nach- bzw. Subunternehmer der M-B Logistik-Service Behrend & Waltmann GmbH bereits mit Auftragsannahme seinerseits zur uneingeschränkten Einhaltung des MiLoG, in der jeweils gültigen Fassung.

Unsere Partner und Nach- bzw. Subunternehmer sind verpflichtet, den Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) an seine von ihm im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer rechtzeitig im Sinne des MiLoG zu zahlen sowie die entsprechende Dokumentation anzufertigen, selbige an die zuständigen Behörden zu melden und gemäß dem Mindestlohngesetz aufzubewahren.

Bei Zuwiderhandlung bzw. Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen stellt der Partner und/ oder Auftragnehmer (Nach- bzw. Subunternehmer) die M-B Logistik-Service Behrend & Waltmann GmbH von jeglichen finanziellen Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten, inklusive der entsprechenden Bußgelder, frei.

 

Weitere Informationen können Sie über folgende Links einsehen:

http://transportrecht.org/wp-content/uploads/ADSp_2003.pdf

http://transportrecht.org/wp-content/uploads/HGB_Buch_4.pdf

http://transportrecht.org/wp-content/uploads/CMRdt.pdf

https://transportrecht.org/wp-content/uploads/VBGL_2015.pdf

https://www.bsk-ffm.de/fileadmin/user_upload/AGB-BSK_Kran_und_Transport_2020_dt_Fassung_vom_10.11.2020.pdf

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-Mindestlohngesetz/mindestlohn-mindestlohngesetz_node.html

 

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Anti-Korruptions- und Bestechungsklauseln der M-B Logistik-Service Behrend & Waltmann GmbH:

 

BESTECHUNGS- UND KORRUPTIONSVERBOT

EINLEITUNG
Die M-B Logistik-Service GmbH verfolgt innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit und der von Dritten, mit denen sie Geschäfte tätigt, einen Nulltoleranzansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption.
Dementsprechend erwartet und verlangt die M-B Logistik-Service GmbH, dass sich der Vertragspartner jederzeit professionell und ethisch einwandfrei verhält, wenn er Geschäfte mit der M-B Logistik-Service GmbH
tätigt und/ oder Vertragspflichten gegenüber der M-B Logistik-Service GmbH oder im Namen der M-B Logistik-Service GmbH oder Dritten erfüllt.

HAUPTPFLICHTEN IM RAHMEN DES BESTECHUNGS- UND KORRUPTIONSVERBOTS
Zu diesem Zweck:
(1) befolgt der Vertragspartner alle für ihn anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder sonstige Bestimmungen (einschließlich globaler wie regionaler Vorgaben) der Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung, insbesondere
den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act 1977 und den UK Bribery Act 2010 (folgend „Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung“ bezeichnet);
(2) erstellt der Vertragspartner eigene Richtlinien und etabliert entsprechende interne Verfahren, um die ordnungsgemäße Einhaltung von Gesetzen zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung sicherzustellen; diese
internen Richtlinien hält er während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrecht und aktuell;
(3) führt der Vertragspartner keine Handlungen aus, die dazu führen, dass die M-B Logistik-Service GmbH gegen Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung verstößt;
(4) meldet der Vertragspartner der M-B Logistik-Service GmbH unverzüglich jeden Fall, indem ihn jemand zu ungerechtfertigten oder unrechtmäßigen Zahlungen oder anderen Vorteilen jeglicher Art, die er im Zusammenhang
mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags erhalten hat, auffordert.
Dies gilt insbesondere für Verlangen von:
Beamten, politischen Parteien oder Parteifunktionären,
anderen Personen, wenn Kenntnis von oder Grund zu dem Verdacht besteht, dass die Zahlung oder der Vorteil ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar einer der vorstehend angegebenen Personen oder Organisationen
angeboten, gegeben oder versprochen wird;
(5) sorgt der Vertragspartner dafür, dass jede mit dem Vertragspartner verbundene Person, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ausführt, diese Hauptpflichten erfüllt.


ZUSÄTZLICHE PFLICHTEN
Zusätzlich zu den Hauptpflichten:
(1) bestätigt der Vertragspartner die Einhaltung der Hauptpflichten - als Bestandteil der AGB der M-B Logistik-Service GmbH - mit Annahme unseres Auftrages;
(2) führt der Vertragspartner an seinem gewöhnlichen Geschäftssitz genaue und aktuelle Aufzeichnungen, aus denen alle Zahlungen hervorgehen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Vertragspartners auf Grund
dieses Vertrags an Dritte geleistet wurden, und so die Einhaltung der Hauptpflichten belegen;
(3) wird der Vertragspartner der M-B Logistik-Service GmbH alle Informationen einschließlich Unterlagen zur Verfügung stellen, die die Einhaltung dieser Hauptpflichten belegen, sofern die M-B Logistik-Service GmbH
dies verlangt und der Umfang, der von der M-B Logistik-Service GmbH angeforderten Unterlagen nicht unangemessen ist.
(4) unterstützt der Vertragspartner die M-B Logistik-Service GmbH bei allen Maßnahmen, die von einer Behörde in einer relevanten Rechtsordnung zu Zwecken der Einhaltung von Gesetzen zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung
angefordert werden;
(5) benachrichtigt der Vertragspartner die M-B Logistik-Service GmbH unverzüglich über jede behördliche oder aufsichtsbehördliche Kontrolle, Prüfung oder Untersuchung der Tätigkeiten des Vertragspartners, die in
Verbindung mit dieser Antikorruptionsklausel stehen.


VERSTÖSSE
(1) Wenn der Vertragspartner Kenntnis von oder den begründeten Verdacht einer Verletzung der vorstehend dargelegten Hauptpflichten hat, sei es durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch verbundene Dritte meldet der
Vertragspartner der M-B Logistik-Service GmbH die Verletzung oder den Verletzungsverdacht so schnell irgend möglich.
(2) Unternimmt der Vertragspartner, wenn nur ein Verletzungsverdacht besteht, alle erforderlichen Schritte, um festzustellen, ob eine Verletzung erfolgt ist.
(3) Wenn der Vertragspartner eine Verletzung der vorstehend dargelegten Hauptpflichten meldet (sei es durch Mitarbeiter des Vertragspartners oder durch verbundene Dritte) oder wenn die M-B Logistik-Service GmbH Kenntnis
von oder den begründeten Verdacht einer solchen Verletzung hat stellt der Vertragspartner der M-B Logistik-Service GmbH alle von der M-B Logistik-Service GmbH angeforderten und relevanten Informationen und Unterlagen bereit,
die die Verletzung oder den Verletzungsverdacht belegen (die Bereitstellung von Unterlagen nach diesem Unterabsatz erfolgt nur insoweit, als der Austausch von Informationen mit geltendem Recht (z.B. Datenschutzgesetzen
oder wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen) vereinbar ist); ermöglicht der Vertragspartner der M-B Logistik-Service GmbH die Befragung von Mitarbeitern des Vertragspartners, deren Befragung die M-B Logistik-Service GmbH
als erforderlich erachtet.
(4) Sofern von der M-B Logistik-Service GmbH nicht anderweitig bestimmt, ist die gesamte Kommunikation mit der M-B Logistik-Service GmbH, einschließlich der Unterlagen aus Due Diligence, Untersuchungen und Berichten,
vertraulich zu halten.
(5) Jeder Verstoß gegen Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung und/ oder Verstößen gegen die in dieser Antikorruptionsklausel genannten Hauptpflichten stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
Ein solcher Verstoß berechtigt die M-B Logistik-Service GmbH, die Rahmenvereinbarung fristlos zu kündigen und Zahlungen zu verweigern, die dem Vertragspartner andernfalls zum Zeitpunkt der Kündigung zustehen würden.
Der Vertragspartner muss der M-B Logistik-Service GmbH und die im gesetzlich zulässigen Umfang in Bezug auf alle Schäden und Kosten, die durch solche Verletzungen verursacht werden und/oder mit diesen in Verbindung stehen,
schad und klaglos halten.


KEINE FAMILIÄREN BINDUNGEN DES VERTRAGSPARTNERS ZU BEAMTEN
Der Vertragspartner erklärt und sichert zu, dass weder ein öffentlicher Amtsträger noch enge Familienangehörige eines öffentlichen Amtsträgers sich direkt oder indirekt in Besitz jeglicher Anteile/ Aktien oder anderer
wirtschaftlicher Eigentumsrechte am Vertragspartner befinden (es sei denn durch Besitz von öffentlich gehandelten Wertpapieren, deren Umfang nicht ausreicht, um eine Mehrheitsbeteiligung darzustellen), noch sind diese:
Direktoren, leitende Mitarbeiter oder beauftragte des Vertragspartners, außer hinsichtlich jeglichen Besitzes, der Beteiligung oder einer Position, die der Vertragspartner dem Käufer gegenüber schriftlich offengelegt hat.
Dies gilt auch für eventuell bestehende Tochter- und Muttergesellschaften. Die vorgenannte Erklärung und Zusage gilt so lange, wie dieser Vertrag gültig bleibt. Der Vertragspartner erklärt sich bereit, den Käufer unverzüglich
schriftlich über alle Entwicklungen zu informieren, die die Richtigkeit der vorstehenden Erklärung oder Zusage beeinträchtigen könnten.
In jedem Falle gilt, wenn ein öffentlicher Amtsträger oder ein enges Familienmitglied eines öffentlichen Amtsträgers Aktien/ Anteile oder sonstige wirtschaftliche Eigentumsrechte am Vertragspartner mittelbar oder unmittelbar
besitzt oder erwirbt, so muss der Vertragspartner geeignete Schritte ergreifen, um sicherzustellen, dass dieser öffentliche Amtsträger oder ein enger Familienangehöriger eines öffentlichen Amtsträgers jeglichen
Interessenkonflikt vermeidet, die entsprechend der Durchführung des Vertrages geltende Gesetzgebung einhält, wonach Interessenkonflikte seitens öffentlicher Amtsträger verboten sind, und die in diesem Anhang aufgeführten
Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption einhält. Bei einem Verstoß gegen die genannten Regelungen behält sich die M-B Logistik-Service GmbH vor alle dadurch entstandenen Schäden vom Vertragspartner direkt zu verlangen.
Die M-B Logistik-Service GmbH ist berechtigt alle Zahlungen umgehend schadlos einzustellen und gegebenenfalls schadlos von dem Vertrag zurückzutreten.

 

VERHALTENSKODEX
1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.
2. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten.
3. Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie einen Kollegen oder eine Kollegin als Zeugen oder Zeugin hinzu.
4. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
5. Trennen Sie Arbeits- und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zur Kollision mit Ihren dienstlichen Pflichten führen.
6. Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten bei konkreten Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.
7. Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen.

8. Und was tun, wenn Sie sich bereits verstrickt haben?
Befreien Sie sich von der ständigen Angst vor Entdeckung! Machen Sie reinen Tisch! Offenbaren Sie sich aus eigenem Antrieb!
Führen Ihre Angaben zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes, kann dies bei rechtlichen Reaktionen mildernd berücksichtigt werden.